Der Ausbildungsberuf wurde einer umfangreichen Neuordnung unterzogen. Diese ist seit dem 1. August 2020 in Kraft. Die aktuelle Berufsbezeichnung lautet seitdem „Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement“.
Die Neuerungen beinhalten das E-Business sowie das Prozess- und Schnittstellenmanagement.
Die jetzige Prüfungsstruktur ist die der gestreckten Abschlussprüfung – d. h. die Zwischenprüfung entfällt. Teil 1 der Abschlussprüfung findet in der ersten Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres statt, Teil 2 erfolgt am Ende der Ausbildung. Eine Unterteilung in die Fachrichtungen Großhandel und Außenhandel ist bestehen geblieben. Die mündliche Prüfung in Form eines Fallbezogenen Fachgesprächs zu einer betrieblichen Fachaufgabe geht mit 20 % in die Gesamtprüfungsnote ein.